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VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 138 Nr. 3, § 152a; AsylG § 78; GG Art. 103 Abs. 1
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag trotz erfolgreicher Anhörungsrüge eines Flüchtlings aus Afghanistan - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung der Berufung eines Flüchlings aufgrund behaupteter nicht fristgerechter Einreichung der Begründung
- rewis.io
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag trotz erfolgreicher Anhörungsrüge eines Flüchtlings aus Afghanistan
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 152a; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3
Ablehnung der Berufung eines Flüchlings aufgrund behaupteter nicht fristgerechter Einreichung der Begründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.02.2018 - Au 13a ZB 17.31921
- VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14
Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454
Mit der Kritik daran kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör jedoch grundsätzlich nicht begründet werden (BVerfG, B.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris; B.v. 15.5.2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8).Eine von der Ansicht eines Beteiligten abweichende Beweiswürdigung des Gerichts begründet keinen Gehörsverstoß (BVerwG, B.v. 15.5.2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 19.02.2018 - 13a ZB 17.31921
Darlegung der Zulassungsgründe im Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454
Der Beschluss des Senats vom 19. Februar 2018 - 13a ZB 17.31921 - bleibt aufrechterhalten.Hinsichtlich der im Beschluss vom 19. Februar 2018 - 13a ZB 17.31921 - getroffenen Kostenentscheidung ergibt sich keine Änderung.
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
- BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10
Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gab (BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454
Die Ablehnung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (…BVerfG, B.v. 18.6.1993 - 2 BvR 1815/92 - NVwZ 1994, 60 = juris Rn. 39; B.v. 30.1.1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141/144 = NJW 1986, 833; BayVerfGH, E.v. 26.4.2005 - Vf. 97-VI-04 - VerfGH 58, 108 = BayVBl 2005, 721). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454
Die Ablehnung eines Beweisantrags führt nur dann zu einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, B.v. 8.11.1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32;… BVerwG, B.v. 13.9.2017 - 1 B 118.17 - juris Rn. 5;… B.v. 25.1.2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 32). - BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14
Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454
Die Ablehnung eines Beweisantrags führt nur dann zu einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, B.v. 8.11.1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32;… BVerwG, B.v. 13.9.2017 - 1 B 118.17 - juris Rn. 5; B.v. 25.1.2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 32). - BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15
Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gab (BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454
Mit der Kritik daran kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör jedoch grundsätzlich nicht begründet werden (BVerfG, B.v. 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267/273; BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris;… B.v. 15.5.2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8). - BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2018 - 13a ZB 18.30454
Das Gericht muss keinen Hinweis geben, wenn die Verfolgungsgeschichte nicht schlüssig ist; es darf seine Entscheidung nur dann auf einen nicht erörterten tatsächlichen Gesichtspunkt stützen, wenn die dem Kläger angelasteten Widersprüche und Steigerungen im Vortrag offenkundig sind oder der Kläger aus dem Prozessverlauf hätte ersehen können, dass hinsichtlich der Stimmigkeit seines Vorbringens Zweifel bestehen (BVerwG, B.v. 28.12.1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51). - BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs. …
- BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14
Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der …
- VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf …
- BVerwG, 08.03.2006 - 1 B 84.05
Umfang der Klärung der Behandelbarkeit von Krankheiten im Heimatland eines …
- BVerwG, 13.09.2017 - 1 B 118.17
Ablehnung eines Beweisantrags als Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 03.02.2010 - 2 B 73.09
Verfahrensrüge: mangelhaftes Sachverständigengutachten; Verstoß gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 13 A 1519/17
Darlegungsanforderungen an einen auf die grundsätzliche Bedeutung einer …
- VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
- VGH Bayern, 17.01.2020 - 13a ZB 20.30107
Gefährdung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Tätigkeit für die Amerikaner
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924; BayVGH, B.v. 14.3.2018 - 13a ZB 18.30454 - juris Rn. 5). - BVerwG, 28.07.2020 - 9 B 29.20 Daher ist die ursprüngliche Entscheidung im Tenor, nicht aber wegen der Begründung aufrechtzuerhalten (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. März 2018 - 13a ZB 18.30454 - juris Rn. 3 m.w.N.;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 152a Rn. 25).
- VGH Bayern, 17.11.2020 - 13a ZB 19.31718
Zur Glaubhaftmachung eines eine PTBS auslösenden traumatischen Ereignisses
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409; BayVGH, B.v. 14.3.2018 - 13a ZB 18.30454 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 24.01.2019 - 13a ZB 19.30070
Kein Gehörsverstoß bei unterlassener Benachrichtigung des Klägers durch seinen …
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BayVGH, B. v. 14.3.2018 - 13a ZB 18.30454 - juris Rn. 5). - VG Berlin, 15.03.2019 - 8 K 591.16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen illegaler Ausreise aus Syrien; …
- VGH Bayern, 05.06.2019 - 13a ZB 18.31520
Eine Rechtsbehelfsbelehrung wird durch die Formulierung, dass die Klage "in …
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924; BayVGH, B.v. 14.3.2018 - 13a ZB 18.30454 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 11.09.2023 - 13a ZB 23.30618
Erfolgloser Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen …
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924; BayVGH, B.v. 14.3.2018 - 13a ZB 18.30454 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 15.01.2019 - 13a ZB 17.31278
Erfolglose Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 S. 1 VwGO
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BayVGH, B. v. 14.3.2018 - 13a ZB 18.30454 - juris Rn. 5).